Sehr geehrter Geschäftsfreund,
wir möchten die Abwicklung aller Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden so weit wie möglich vereinfachen, ohne einem Vertragspartner einseitige Rechtsvorteile zu verschaffen.
Deshalb beschränken wir uns auf die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sowohl für neue als auch für laufende Geschäftsverbindungen als ausdrücklich vereinbart gelten.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Kunden geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen unserer Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen unserer Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung annehmen.
Unsere Preise ergeben sich aus unserer jeweils neuesten Preisliste. Mit Erscheinen der neuen Preisliste werden alle vorausgegangenen ungültig. Die Preise enthalten die derzeit gültige Verbrauchs-, Branntwein- und Schaumweinsteuer. Sie verstehen sich einschließlich Glas und Verpackung frei Haus des Empfängers. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und erhoben. Die Preisstellung bezieht sich auf den jeweiligen Liefertermin.
Unsere Rechnungen werden mit Versand der Ware ausgestellt und sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Ein Skonto bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wird das Zahlungsziel überschritten, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Das Gleiche gilt bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden.
Unsere Lieferverpflichtung unterliegt dem Vorbehalt, dass bei den zurzeit bestehenden Zöllen, Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben keine Änderung eintritt. Tritt ein solcher Fall ein, sind wir berechtigt, entsprechend erhöhte Preise in Rechnung zu stellen; werden diese von Ihnen nicht akzeptiert, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Behördliche Maßnahmen, Streiks und höhere Gewalt entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
Ansprüche des Käufers auf Schadens- und Aufwendungsersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Im Übrigen können wir die Belieferung von der Zahlung noch offener Rechnungsposten abhängig machen.
Mängelansprüche unseres Kunden bestehen nur, wenn der Kunde binnen drei Tagen ab Zugang der Ware seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungsund Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Schadensersatzansprüche über eine Gewährleistung hinaus gegen uns bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, seitens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug sind bei Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Wir akzeptieren keine pauschalen oder verschuldensunabhängigen Vertragsstrafen. Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie individualvertraglich vereinbart wurden.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. bei Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, ist dies ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderung so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unser Eigentumsrecht durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir unter Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz Daten erfasst und gespeichert haben.
Mindestbestellmenge pro Auftrag: je 72/1 Flaschen, sortiert oder Mindestbestellwert (Listenpreis) pro Auftrag: je 1.500 €
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden – sofern er Kaufmann ist – ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz in Köln. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnund/ oder Geschäftssitz zu verklagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen oder eine sonstige vertragliche Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Für Vertragslücken gilt Entsprechendes.